Traktandenliste der Gemeindeversammlung vom 25.11.2019
Ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom Montag, 25. November 2019, 20.15 Uhr in der Rebhalle
Traktanden
- Budgets
Genehmigung Budget 2020, Festsetzen der Gemeindesteuern - Reglemente
Revision Personalreglement für die Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz - Bootshäfen
Sanierung Bootshafen Tüscherz; Sanierungskredit - Finanzen
Kreditabrechnungen - Verschiedenes und Umfrage
Das unter Ziffer 1 aufgeführte Budget 2020 sowie das unter Ziffer 2 zu beschliessende Reglement liegen in Anwendung von Art. 37, Abs. 1 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei in Twann öffentlich auf und sind ebenfalls auf der Webseite unter Politik/Gemeindeversammlung aufgeschaltet.
Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Biel/Bienne einzureichen (Art. 63 ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am 25. November 2019 das 18. Altersjahr erreicht haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Twann-Tüscherz angemeldet sind, sind zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen.