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Fakultatives Referendum 1 und 2

23. Mai 2019

Fakultatives Finanzreferendum 1

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2019 auf Antrag der Präsidialabteilung folgenden Beschluss gefällt:

  1. Für die Strassenrand- und Böschungssanierung Twannbergstrasse auf der Höhe Oberi Chros wird ein Projektkredit von Fr. 90'000.00 bewilligt.

  2. Der Beschluss wird dem fakultativen Referendum unterstellt.

  3. Die Gemeinde reicht anschliessend das entsprechende Baugesuch ein und mandatiert das Ingenieurbüro Aeschbacher und Partner mit der Projektkoordination und Bauleitung.

    Begründung: Der oben genannte Strassenabschnitt unterhalb der Oberi Chros weist Risse und talseitige Absenkungen auf. Dieser Abschnitt ist deshalb seit dieser Zeit talseitig abgesperrt und die Strasse nur einspurig befahrbar. Eine Sanierung ist dringend nötig. Vorgesehen ist ein Verfahren mit Mikropfählen (Anker) und Betonriegel.

Fakultatives Finanzreferendum 2

Ebenfalls an der Sitzung vom vom 20. Mai 2019 hat der Gemeinderat auf Antrag der Präsidialabteilung folgenden Beschluss gefällt:

  1. Für die Planungsbegleitung Revision Uferschutzplanung wird ein Investitionskredit von Fr. 70'000.00 bewilligt.

  2. Der Beschluss wird dem fakultativen Referendum unterstellt.

  3. Die BHP Raumplan AG wird gemäss ihrer Offerte vom 14.05.2019 mit der Planungsbegleitung beauftragt.

    Begründung: Die Vorbereitungen für die Uferschutzplanungen begannen bereits mit der Gesamtrevision der Ortsplanung. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung teilte dann allerdings mit, dass es die Uferschutzplanung aus Kapazitätsgründen noch nicht prüfen könne. Auf Antrag des Gemeinderats fällte deshalb die Gemeindeversammlung vom 26.06.2018 folgenden Beschluss: "Die weitere Bearbeitung der Revision Uferschutzplanung wird von der Revision Ortsplanung abgetrennt. Die künftige Weiterbehandlung des Projekts erfolgt im Rahmen eines neuen Kreditgeschäfts."

    Nach Abschluss der Gesamtrevision Ortsplanung kann jetzt mit der Uferschutzplanung weitergefahren werden.

Diese Kreditbeschlüsse unterliegen dem fakultativen Finanzreferendum im Sinne von Art. 28 Abs. 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 17.05.2009. Mindestens 5 % aller Stimmberechtigten können gegen jeden der genannten Beschlüsse das Finanzreferendum ergreifen. Die Frist beträgt 30 Tage ab Publikation im Nidauer Anzeiger vom 23. Mai 2019. Eine allfällige Eingabe erfolgt an die Gemeindeverwaltung Twann-Tüscherz, Moos 11, 2513 Twann.