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Revidiertes Friedhof- und Bestattungsreglement

20. Dezember 2018

Die Gemeindeversammlung hat am 26. November 2018 das revidierte Friedhof- und Bestattungsreglement genehmigt. Das Reglement liegt im Sinne von Art. 45 lit. a der kantonalen Gemeindeverordnung in der Zeit vom 20. Dezember 2018 bis zum 18. Januar 2019 öffentlich auf und ist auch auf der Gemeindehomepage unter Politik / Reglemente (noch ohne Auflagezeugnis) aufgeschaltet.

Allfällige Beschwerden zu den Inhalten der Reglemente können während der Auflage gestützt auf Art. 60 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 i.V. m Art. 63 Abs. 1 lit. b VRPG beim Regierungsstatthalter eingereicht werden.