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Fakultatives Finanzreferendum

4. Oktober 2018

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 01. Oktober 2018 auf Antrag des Departements Wirtschaft, Umwelt und öffentliche Sicherheit sowie des Departements Präsidiales (Ortsplanung) folgenden Beschluss gefällt:

"Für die Überarbeitung Rebmauerinventar/Schutzzonenplan wird unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums ein Investitionskredit von Fr. 55'000.00 freigegeben."

Begründung und Vorgehen:

Der Schutz der Rebmauern wird in den bestehenden Baureglementen (Twann Artikel 52, Tüscherz Artikel 54) geregelt. Jedoch wurde das Rebmauerinventar nie rechtsverbindlich durch den Kanton genehmigt. Zudem ist das Inventar aufgrund der Rebgüterzusammenlegung (RGZ) nicht auf dem neusten Stand und muss aufgrund der vorgenommenen Änderungen überarbeitet werden. Die Rebmauern und ihre Einstufung (schützens- und erhaltenswert, ohne Bewertung) müssen zwingend in den grundeigentümerverbindlichen Schutzzonenplan verortet bzw. festgelegt werden. Neben den Schutzbestimmungen zu den Rebmauern ist auch die Rebenschutzzone zu überarbeiten, die sich mit Abschluss der RGZ erheblich geändert hat. Die ökologischen Ausgleichsflächen (Ökoflächen) werden in diesem Zusammenhang mitberücksichtigt.

Die Überarbeitung entspricht einem ordentlichen Planungsverfahren gemäss Art. 58ff. Baugesetz. Für die Durchführung hat der Gemeinderat die Einsetzung einer nicht ständigen Kommission unter der Leitung von Vize-Gemeindepräsident Alfred Lüthi beschlossen. Diese wird vom Ortsplaner der Gemeinde und bei Bedarf von weiteren Fachexperten begleitet.

Rechtliche Bestimmungen fakultatives Referendum:

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum im Sinne von Art. 28 Abs. 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 17.05.2009. Mindestens 5 % aller Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss das Finanzreferendum ergreifen. Die Frist beträgt 30 Tage ab Publikation im Nidauer Anzeiger vom 4. Oktober 2018. Eine allfällige Eingabe erfolgt an die Gemeindeverwaltung Twann-Tüscherz, Moos 11, 2513 Twann.

2513 Twann, 01. Oktober 2018

EINWOHNERGEMEINDE TWANN-TÜSCHERZ

Der Gemeinderat