Das vom Gemeinderat am 27. November vorgelegte Budget 2018 mit einem vorgesehenen Aufwandüberschuss von 455'760 Franken, was rund 2.5 Steuerzehnteln entspricht, hat die Gemeindeversammlung mit 43 zu 40 Stimmen und zahlreichen Enthaltungen zur Überarbeitung zurückgewiesen. Begründet wurde der Rückweisungsantrag mit der Feststellung, dass ein solcher Budgetentwurf unweigerlich zu einer Steuererhöhung führen werde. Der Gemeinderat müsse die geplanten Ausgaben noch einmal überprüfen. Die Argumentation des Gemeinderats, dass der vorgelegte Budgetentwurf bereits das Ergebnis zahlreicher Kürzungen sei und dass das Defizit vor allem auch mit dem Nachholen von aufgeschobenen Unterhaltsarbeiten zu tun hat, vermochte die Mehrheit der Anwesenden nicht zu überzeugen.
Der Gemeinderat ist gefordert: Geplant ist eine ausserordentliche Gemeindeversammlung am 12. März 2018. Das Budget wird er in Zusammenarbeit mit den Kommissionen in allen Bereichen überprüfen. Es muss mit schmerzhaften Sparmassnahmen gerechnet werden, die sich auf alle Bereiche von der Verwaltung, über die Schule und den Unterhalt der Infrastruktur bis zur Pflege des Ortsbildes und dem allgemeinen Dienstleistungsangebot auswirken werden. Auch wird der Gemeinderat diverse weitere Gebührenerhöhungen diskutieren müssen.
Bis zum Vorliegen eines genehmigten Budgets 2018 dürfen gemäss kantonaler Gemeindeverordnung nur unumgängliche Verpflichtungen eingegangen werden, insbesondere für gebundene Ausgaben.