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Gesamtrevision Ortsplanung

17. November 2017
Die seit Jahren laufende Gesamtrevision Ortsplanung ist ein kostspieliger Dauerbrenner. An seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat dem Kanton nun die baurechtlichen Grundlagen zur 2. Vorprüfung überwiesen – diesmal ohne das Dossier Uferschutz, welches seit dem Einreichen zur 1. Vorprüfung im September 2015 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wegen Überlastung noch immer nicht geprüft wurde.
Der Gemeinderat hofft nun, dass zumindest alle anderen baurechtlichen Grundlagen der Ortsplanung um Mitte 2018 der Urnenabstimmung zugeführt werden können – wesentlich später als erhofft. Die Exekutive musste zur Kenntnis nehmen, dass im Laufe dieses Raumplanungsverfahrens stets neue übergeordnete Vorschriften hinzukommen, die berücksichtigt werden müssen. Der Spielraum für die Gemeinde erweist sich als äusserst gering, die Kosten steigen hingegen stetig: Im November 2016 erhöhte die Gemeindeversammlung den nötigen Investitionskredit bereits von Fr. 149'000.00 auf Fr. 179'000.00; jetzt zeichnet es sich ab, dass die Gemeindeversammlung schon bald über einen neuen Nachkredit zu befinden hat.