Kopfzeile

Inhalt

Twanntunnel: Kanton akzeptiert Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

11. April 2016
Medienmitteilung des Kantons Bern vom 11.04.2016:
Das Bundesverwaltungsgericht hat vor Kurzem die Genehmigung für das Ausführungsprojekt für den Twanntunnel an der Autostrasse A5 am linken Bielerseeufer aufgehoben. Der Kanton Bern akzeptiert das Urteil und verzichtet auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Er wird nun mit dem Bundesamt für Strassen das weitere Vorgehen prüfen und festlegen, ob das Projekt weiterhin vom Kanton oder neu vom Bund geleitet werden soll. Mit seinem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht zwei Beschwerden von Landschaftsschutzorganisationen gegen das Ostportal des Tunnels gutgeheissen. Gemäss dem Gericht muss nun eine landschaftsschonende Variante für das Tunnelportal ausgearbeitet und ein neues Projekt zur Genehmigung eingereicht werden. Seit 2008 ist der Bund für die Autostrasse A5 am linken Bielerseeufer zuständig. Das Plangenehmigungsgesuch für den Twanntunnel wurde bereits 2007 vom Kanton eingereicht, der seither bei der Planung federführend ist. Beim Twanntunnel handelt es um die Verlängerung des bestehenden Ligerztunnels um rund 1,8 Kilometer in Richtung Biel. Er soll Twann vom Durchgangsverkehr entlasten.