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Öffentliche Auflage -- Temporäre Rodungen im Rahmen eines Unterhaltsprojektes der Nationalstrasse N05 in Twann-Tüscherz

19. August 2021

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) legt das vorliegende Gesuch für temporäre Rodungen im Bereich der Nationalstrasse N05 im Rahmen von Unterhaltsarbeiten auf dem Abschnitt La Neuveville – Biel auf:

Im Rahmen von Unterhaltsmassnahmen auf der Nationalstrasse N05, müssen auf den Parzellen Nr. 1, 186 und 700 der Gemeinde Twann-Tüscherz temporäre Rodungen von 2982 m2 durchgeführt werden. Diese sind unerlässlich um nötige Unterhalts- und Verstärkungsarbeiten an bestehenden Stützmauern in den Gebieten « Im Rusel » und « Schlössli » durchzuführen.

Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Wiederaufforstung der gesamten betroffenen Flächen von 2982 m2 am ursprünglichen Standort vorgesehen.

Gestützt auf Art. 49a Bundesgesetz vom 8. März 1960 über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11), in Verbindung mit Art. 46 Verordnung vom 7. November 2007 über die Nationalstrassen (NSV); SR 725.111), sowie Art. 6 Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald (WaG ; SR 921.0) und Art. 5 Verordnung vom 30. November 1992 über den Wald (WaV ; SR 921.01), legt das Bundesamt für Strassen das Rodungsgesuch öffentlich auf.

I.

Öffentliche Auflage

Das Gesuch für temporäre Rodungen kann während der gesamten Dauer der öffentlichen Auflage bei folgenden Verwaltungsstellen eingesehen werden :

Gemeindeverwaltung Twann-Tüscherz, Im Moos 11, 2513 Twann

Oeffnungszeiten : Mo: 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.15 Uhr

Di: 14.00 - 16.30 Uhr

Do: 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr

Fr: 08.30 - 11.30 Uhr

 

Bundesamt für Strassen (ASTRA), Filiale Estavayer-le-Lac, Place de la Gare 7, 1470 Estavayer-le-Lac

Oeffnungszeiten : Mo – Do: 08.00 – 11.45 Uhr und 14.00 –16.30 Uhr

Fr: 08.00 – 11.45 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

 

Die Auflagefrist läuft vom 19. August 2021 bis zum 20. September 2021 (30 Tage).

II.

Anhörung betroffener Dritter

Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG ; SR 172.021) oder eines anderen Bundesgesetzes Partei ist und vom Gesuch betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch schriftlich mit Antrag und Begründung beim Bundesamt für Strassen, Postfach, 3003 Bern, Einsprache erheben.

 

Bundesamt für Strassen (ASTRA)

 

 

3003 Bern