Kopfzeile

Inhalt

Gesamterneuerungswahl für den Gemeinderat sowie für das Gemeindepräsidium

1. Juli 2021

Die Amtsdauer der Exekutive der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz läuft am 31. Dezember 2021 aus. Zwei bisherige Ratsmitglieder werden voraussichtlich nicht mehr zur Wahl antreten.

Der Gemeinderat hat die Neuwahlen auf Sonntag, 28. November 2021 angesetzt. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 19. Dezember 2021 statt.

Die Wahlen erfolgen im Majorzverfahren (Mehrheitsprinzip). Für die Amtsdauer von vier Jahren sind zu wählen:

  • 4 Mitglieder für den Gemeinderat
  • 1 Mitglied für das Gemeindepräsidium

Die politischen Parteien oder Wählergruppen, die Anspruch auf eine Vertretung in die zu wählenden Behörden erheben, haben der Gemeindeverwaltung bis spätestens Freitag, 15. Oktober 2021, 17.00 Uhr, die Wahlvorschläge einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen enthalten:

  • Name, Vorname, Adresse, Jahrgang und Unterschrift der Kandidierenden;
  • Jede Liste muss von mindestens 10 Stimmberechtigten mit Angabe von Namen, Vornamen, Adresse und Jahrgang unterzeichnet sein.

Auf der Eintrittsseite der Gemeindehomepage www.twann-tuescherz.ch ist unter der Rubrik Verwaltung/Publikationen eine Vorlage für Wahlvorschläge zum Herunterladen aufgeschaltet.

Wichtig: Kandidierende dürfen nur auf einer Wahlliste unterschreiben. Übrige Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dürfen maximal vier Vorschläge für den Gemeinderat und einen Vorschlag für das Gemeindepräsidium unterzeichnen.

Im Weiteren wird auf das Reglement über Urnenwahlen und -abstimmungen der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz verwiesen, das auf der Gemeindehomepage unter Politik/Reglemente eingesehen oder auf der Verwaltung bezogen werden kann. Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.