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Kommunale Urnenabstimmung am 13.12.2020 / Absage Gemeindeversammlung vom 24.11.2020

5. November 2020

Am 02. November 2020 hat der Gemeinderat Folgendes beschlossen:
"Auf Grundlage der Allgemeinverfügung des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne vom 27.10.2020 wird die Gemeindeversammlung vom 24. November 2020 abgesagt und an deren Stelle am 13. Dezember 2020 eine Urnenabstimmung durchgeführt."

Erläuterung: Aufgrund der hohen und aktuell stark steigenden Corona-Infektionszahlen erlaubt der Kanton die Durchführung von Urnenabstimmungen anstelle von Gemeindeversammlungen. Die Gültigkeit der Allgemeinverfügung ist bis 31. Januar 2021 befristet.
Erwägung Gemeinderat: Auch wenn die Gemeinde für die Gemeindeversammlung ein umfassendes Schutzkonzept erarbeitet hat, ist es wahrscheinlich, dass viele Stimmbürger aus Gründen des Selbstschutzes auf die Teilnahme an der Versammlung verzichten würden. Der Gemeinderat ist deshalb überzeugt, dass angesichts der aktuellen Lage der demokratische Wille mit der Durchführung einer Urnenabstimmung breiter abgestürzt wird und deshalb ausnahmsweise auf die Einberufung einer Gemeindeversammlung verzichtet werden soll.

Vorlagen Kommunale Urnenabstimmung

  • Genehmigung Budget 2021; Festsetzen der Gemeindesteuern

  • Beitritt Regionalpark Chasseral

Das Budget 2021 kann auf der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten oder unter www.twann-tuescherz.ch (Kapitel Politik / Abstimmung 13.12.2020) eingesehen werden. Aufgelegt und aufgeschaltet ist auch der Finanzplan 2020-2025, welcher wie üblich der Stimmbevölkerung zur Kenntnis gebracht wird.
Die Botschaft zur Urnenabstimmung wird spätestens 3 Wochen vor der Abstimmung zugestellt sein.

Abstimmungsdatum

Sonntag, 13. Dezember 2020

Stimmlokal und Öffnungszeiten

Twann, Gemeindehaus 1. Stock

11.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Stimmberechtigung

Das Gemeindestimmrecht besitzen alle in kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigten ab dem 18. Altersjahr, sofern sie mindestens seit drei Monaten vor dem Abstimmungstag in der Gemeinde Twann-Tüscherz angemeldet und ordnungsgemäss im Stimmregister eingetragen sind. Das Stimmregister liegt vorschriftsgemäss in der Gemeindeschreiberei Twann öffentlich auf. Eintragungen oder Streichungen können bis spätestens Donnerstag, 10. Dezember 2020 verlangt werden. Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis zu diesem Datum ein Duplikat verlangen.

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist analog den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen respektive Wahlen gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften möglich. Die entsprechenden Weisungen sind auf dem Stimmkuvert aufgedruckt. Wenn die Sendung der Post übergeben wird, muss sie bis spätestens Freitag, 11. Dezember 2020, 17.00 Uhr im Postfach abholbereit sein. Die schriftliche Stimmabgabe kann aber auch im speziell bezeichneten Briefkasten bei der Gemeindeschreiberei erfolgen. Der Kasten wird letztmals am Wahlsonntag, 09.00 Uhr geleert.

Rechtsmittel

Die vorliegende Publikation erfolgt gestützt auf Art. 9 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (Stand 01.05.2016) sowie die Allgemeinverfügung des Regierungsstatthalteramtes Biel/Biene vom 27.10.2020. Gegen Abstimmungssachen kann gemäss Art. 63 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23.05.1989 (Stand 01.01.2020) schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne eingereicht werden. Für Vorbereitungshandlungen wie der vorliegenden Publikation gilt eine Frist von 10 Tagen ab Veröffentlichung; für Urnenbeschlüsse 30 Tage nach dem Urnengang.